Bundestag beschließt Kontopfändungsschutz
Montag, 27. April 2009, 17:11 Uhr
Abgelegt unter: Allgemein

Ein neues Gesetz soll es Schuldnern erleichtern, bei einer Kontopfändung einen bestimmten Betrag vor dem Gläubiger zu schützen. Es wurde jüngst vom Bundestag beschlossen und wird nächstes Jahr in Kraft treten.

Im Falle einer Kontopfändung wurde dem Inhaber bisher meist vollständig die Kontrolle über sein auf der Bank befindliches Vermögen entzogen. Das Konto wurde gesperrt und der Inhaber so vom bargeldlosen Zahlungsverkehr abgeschnitten. Nur ein Beschluss des Vollstreckungsgerichts konnte ihm wenigstens einen kleinen Teil seines Geldes sichern. Der Weg über die Klage soll Schuldnern in Zukunft erspart bleiben. Das neue Gesetz verpflichtet Banken, das Girokonto auf Wunsch des Betroffenen in ein sogenanntes P-Konto umzuwandeln. Auf diesem Pfändungsschutzkonto ist dann ein Betrag von bis zu 985,15 € vor dem Zugriff des Gläubigers geschützt. Der Betrag erhöht sich je zusätzlicher im Haushalt lebender Person.

Lob und Tadel

Der Beschluss wurde von Verbraucherschützern insgesamt positiv aufgenommen. Vor allem Selbstständige hätten nun erstmals die Möglichkeit, ihr Geschäft im Zweifelsfall trotzdem weiterzuführen und einer vollständige Zahlungsunfähigkeit aus dem Weg zu gehen. Auf der anderen Seite wurde kritisiert, dass die Institute nicht zu einer Einrichtung eines neuen P-Kontos verpflichtet seien, sondern nur zu der Umwandlung eines bereits bestehenden Girokontos. Somit würden Bürger, die derzeit ohne Konto dastünden, auch weiterhin außen vor bleiben, bemängelte der Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband gegenüber dem Verbraucherportal “konsumo”.
Ein weiterer Teil des Beschlusses schreibt der Schufa gesetzlich vor, den Besitz eines P-Kontos auf keinste Weise in eine Bonitätsprüfung und Kreditwürdigkeitsempfehlung mit einfließen zu lassen. Einer Kreditanstalt dürfe lediglich eine neutrale Auskunft über den Besitz eines solchen Kontos Auskunft erteilt werden.


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