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Weil die Bankwirtschaft der 1995 eingegangenen Verpflichtung, ein Guthabenkonto für alle einzurichten, die es benötigen, in unzureichender Weise nachgekommen ist, hat der Paritätische sich mit einem Brief an den Finanzminister und die Verbraucherschutzministerin gewandt. Darin setzt sich der Verband eindringlich für eine gesetzlich bindende Regelung ein. Schließlich könne es nicht angehen, dass es immer noch Menschen gäbe, denen aufgrund eines geringen Einkommens oder Schulden das Girokonto gekündigt bzw. das Guthabenkonto verweigert wird. Das Girokonto sei eben unerlässlich für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Das zeige sich daran, dass der Vermieter, der Arbeitgeber oder Telekommunikationanbieter für finanzielle Transaktionen das Vorhandensein eines Girokontos verlangen würden. Der Verlust eines Girokonto führe unweigerlich zu existentiellen Nöten, so die Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, Frau Merk.
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