Donnerstag, 4. Dezember 2008, 19:16 Uhr
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Wird die Prepaid-Kreditkarte gestohlen, beschränkt sich der Schaden auf das auf der Kreditkarte aufgeladene Guthaben. Gelingt es Betrügern, über das Internet Daten der Karte zu knacken, gilt das gleiche.
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